Patientenbezogene Gewalt: Vorfälle erkennen, melden und Schutzkonzepte etablieren

Sabrina Werner

22. Oktober 2026

Foto: Anntara Zevich / pexels.com

Patientenbezogene Gewalt ist ein ernstes, tabubehaftetes Problem. Sie kann in körperlicher, psychischer, sexualisierter und struktureller Form auftreten und Menschen unabhängig von Alter, Geschlecht oder sozialem Status betreffen. Zu den Ursachen zählen unter anderem Machtungleichgewichte, Personalmangel und mangelnde Sensibilisierung unter Medizinfachkräften. Die Folgen können typische Traumafolgen wie eine PTBS sein, aber auch Ängste oder ein Vertrauensverlust in das Gesundheitswesen. PD Dr. Ulrike Hoffmann und ihr Team des Universitätsklinikums Ulm haben eine systematische Übersicht über Schutz- und Managementstrategien veröffentlicht.

Liebe Frau Hoffmann, wie sind Sie persönlich zu diesem Thema gekommen?

Ich habe 15 Jahre in der Erwachsenenkrankenpflege gearbeitet. Im Jahr 10 meiner Tätigkeit habe ich angefangen, nebenher Sozialwissenschaften zu studieren. Meine Abschlussarbeit beschäftigte sich mit der öffentlichen Debatte über sexuellen Missbrauch in Institutionen. Über diese Arbeit bin ich in die Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie nach Ulm und in ein Forschungsprojekt gekommen. Es ging darum, einen Online-Kurs mit dem Titel „Prävention von sexuellem Kindesmissbrauch“ zu entwickeln und zu evaluieren. Im Rahmen des sogenannten Missbrauchsskandals 2010 gab es am Runden Tisch „Sexueller Kindesmissbrauch“ auch eine Debatte über die Implementierung von Schutzkonzepten in Institutionen. Im medizinischen Bereich ist in den Folgejahren relativ wenig passiert. Es wurden nicht flächendeckend Schutzkonzepte entwickelt. Immer wieder wurden aber Fälle von Gewalt im Kontext Gesundheitswesen bekannt. Das hat sehr deutlich gemacht, dass Schutzkonzepte auch im medizinischen Bereich notwendig sind. Es gab dann eine Initiative der Deutschen Krankenhausgesellschaft, das Thema in die Qualitätsmanagementrichtlinie aufzunehmen. Seit 2020 gibt es eine Regelung, nach der medizinische Institutionen in Deutschland Schutzmaßnahmen implementieren müssen. Die Vorschriften sind für den ambulanten und stationären Bereich unterschiedlich ausgestaltet. Da ich ja selbst aus der Krankenpflege komme und seit 2017 Mitglied der Schutzkonzeptgruppe unserer Klinik bin, hat sich das Thema für mich als Forschungsschwerpunkt entwickelt und ich habe dazu 2025 habilitiert.

In der öffentlichen Wahrnehmung geht es häufig um Gewalt, die von Patient:innen gegenüber Fachkräften ausgeübt wird.

Das ist tatsächlich so. Auch in Fortbildungen zum Thema kommt sehr schnell der Einwand: Was ist mit Gewalt gegen uns? Natürlich gibt es Gewalt gegen Fachkräfte im Gesundheitswesen. Ich komme ja wie gesagt selbst aus der Pflege und habe auch Gewalt durch Patient:innen erlebt. Das ist ein wichtiges Thema. Fachkräfte im Gesundheitswesen müssen sicher arbeiten können. Gleichwohl gerät dadurch das Thema Gewalt gegen Patient:innen aus dem Blick. Recherchiert man im Internet, findet man sehr viele Beiträge zu Gewalt durch Patient:innen – aber kaum zu Gewalt gegen Patient:innen. Hier gibt es eine Wahrnehmungslücke. Das Problem liegt auch darin, dass sich das Ausmaß bislang nur schwer quantifizieren lässt. Es gibt wenig empirische Studien, die Häufigkeiten erheben. Viel wissen wir über Skandalfälle oder Berichte von Betroffenen. Aber empirische Daten sind noch rar. Das ist eine Forschungslücke.

Wie ist die Datenlage derzeit?

Für Deutschland gibt es einige wenige Studien. Es gibt beispielsweise eine bevölkerungsrepräsentative Untersuchung von Witt et al., in der eine Häufigkeit von 0,1 Prozent für erlebte Gewalt in Kindheit und Jugend in Krankenhäusern erhoben wurde. Das klingt zunächst sehr wenig. Man muss allerdings berücksichtigen, dass nicht alle Kinder und Jugendlichen überhaupt in ihrer Kindheit und Jugend im Krankenhaus waren. In Deutschland besucht dagegen nahezu jedes Kind aufgrund der Schulpflicht eine Schule. Entsprechend sind die Prävalenzen dort höher. Ich hatte selbst die Möglichkeit, mich an einer bevölkerungsrepräsentativen-Studie zu beteiligen. Dort haben wir alle Misshandlungsformen abgefragt und entsprechende Items entwickelt. Zunächst wurde erfasst, ob die Befragten überhaupt in der Kinder- und Jugendmedizin, in der Kinder- und Jugendpsychiatrie oder in einem Krankenhaus der Erwachsenenmedizin behandelt worden waren. Nur diese Personen wurden anschließend zu ihren Erfahrungen befragt. Dabei zeigten sich relativ hohe Häufigkeiten für alle Misshandlungsformen, nicht nur für sexualisierte Gewalt. Besonders auffällig war, dass die Prävalenzen in der Kinder- und Jugendpsychiatrie noch einmal deutlich höher waren als in der Somatik. Dies weist darauf hin, dass dort besondere Risikofaktoren eine Rolle spielen.

Was erschwert die Aufarbeitung und öffentliche Sichtbarkeit des Themas? Welche Rolle spielen dabei Angst, Scham und gesellschaftliche Abwehrmechanismen – und wie zeigen sich diese möglicherweise auch im Verhalten von Kolleg:innen und Institutionen?

Ich würde nicht unbedingt nur von einem Abwehrmechanismus sprechen. Natürlich neigt man dazu zu denken, sowas passiert woanders, aber nicht bei uns, oder meine Kolleg:innen machen sowas nicht. Meine Hypothese wäre aber auch, dass das Thema einfach nicht mitgedacht wird. Es ist ja auch nicht systematisch Teil von Ausbildung oder Studium.

Natürlich gibt es die Möglichkeit, Patient:innen danach zu fragen, beispielsweise beim Verlassen einer Klinik. Systematisch überall wird das aber nicht gemacht bzw. wird dann eher allgemein nach Zufriedenheit gefragt und eben nicht nach erlebter Gewalt. Hinzu kommt, dass gerade die besonders vulnerablen Gruppen durch die bestehenden Instrumente möglicherweise nicht gut erreicht werden. Menschen mit Behinderung oder demenziellen Erkrankungen haben zum Beispiel ein erhöhtes Gewaltrisiko, etwa für körperliche Gewalt. Gleichzeitig sind Beschwerdesysteme oder Fragebögen für diese Gruppen häufig nicht gut geeignet. Auch Menschen, die schlecht Deutsch sprechen, wissen möglicherweise nicht, dass sie sich beschweren können, oder können das System nicht nutzen. Und ja, viele Betroffene schämen sich oder haben Angst. Wir müssen deshalb davon ausgehen, dass viele Gewalterfahrungen im Dunkelfeld verbleiben. Gerade bei Risikogruppen werden Gewalterlebnisse möglicherweise nicht erfasst.

[Anm. d. Red.: Für Kliniken in den USA sind HCAHPS-Fragebögen gesetzlich verpflichtend, wenn diese ihre Abrechnungen in voller Höhe über das staatliche Gesundheitssystem abwickeln wollen. Liefert eine Klinik keine HCAHPS-Daten, behält die staatliche Behörde CMS (Centers for Medicare & Medicaid Services) Erstattungsgelder ein. Zudem fließt die Bewertung direkt in ein Bonussystem (Value-Based Purchasing), wodurch sich die staatliche Vergütung weiter erhöht oder verringert. Die Krankenhausfinanzierung verschiebt sich hier zunehmend von der Quantität erbrachter Leistungen hin zur messbaren Qualität der Patientenversorgung. Quelle: Centers for Medicare & Medicaid Services. (2024). Hospital Value-Based Purchasing Program. U.S. Department of Health and Human Services. https://www.cms.gov/medicare/quality/initiatives/hospital-quality-initiative/hospital-value-based-purchasing]

Grenzverletzungen können erste Anzeichen von Gewalt sein. Sie haben viele Gesichter: etwa unangemessene oder ungewollte Berührungen, Verletzung der Intimsphäre, abwertende Bemerkungen oder Missachten eines „Nein“ (Foto: magnific.com)

„Vieles spielt sich auch im (subtilen) Bereich der Grenzverletzungen ab. Gerade dort anzusetzen, halte ich für wichtig, weil sich daran die Haltung gegenüber Patient:innen zeigt.“

Welche Formen von Gewalt gibt es im Gesundheitswesen – und woran kann man sie erkennen?

Unterschieden werden emotionale und körperliche Misshandlung, sexualisierte Gewalt sowie Vernachlässigung, beispielsweise von Pflege oder medizinischer Versorgung oder durch unzureichende Beaufsichtigung. Daneben gibt es spezifische Gewaltformen im medizinischen Kontext. Patiententötungen sind eine Extremform. Auch freiheitsentziehende und Zwangsmaßnahmen sind Gewalt, wenn diese ohne medizinische Indikation angewendet werden. Gewalt unter der Geburt ist ein weiteres Thema, bei dem körperliche, emotionale und sexualisierte Gewalt eine Rolle spielen können. Auch finanzielle Ausbeutung kann insbesondere in der Versorgung älterer Menschen und in der Langzeitversorgung relevant sein.

Bei körperlicher Gewalt geht es beispielsweise um Schlagen oder grobes Anfassen, etwa beim Mobilisieren oder beim Lagern. Emotionale Gewalt kann sich darin äußern, dass Patient:innen angeschrien oder abfällig behandelt werden, nicht ernst genommen werden oder negativ über sie gesprochen wird. Bei sexualisierter Gewalt geht es nicht nur um penetrative sexuelle Übergriffe – auch unangemessene Berührungen im Genitalbereich oder an anderen Körperstellen können darunterfallen.

Schwieriger ist die Vernachlässigung. Patient:innen können häufig nur schwer einschätzen, ob eine medizinische Intervention notwendig ist oder fachlich angemessen durchgeführt wurde. Das ist übrigens auch eine Täterstrategie bei sexuellen Übergriffen: Patient:innen wird gesagt, diese Handlung ist Teil von Psychotherapie oder diese Untersuchung im Intimbereich ist notwendig – obwohl das eben nicht so ist, sondern Täter (zum überwiegenden Teil Männer) das aus sexueller Intention machen. Natürlich spielt dabei auch – wie bei jeder Form von Gewalt – der Wunsch nach Machtausübung eine Rolle.

Im medizinischen Bereich besteht ein großes Macht- und Wissensgefälle: Patient:innen verfügen häufig nicht über das medizinische Vorwissen, um beurteilen zu können, ob etwas notwendig ist oder korrekt durchgeführt wird. Deshalb ist gute Aufklärung so zentral. Das Macht- und Wissensungleichgewicht zwischen Fachkräften und Patient:innen lässt sich allerdings nicht vollständig auflösen. Patient:innen sind immer ein Stück weit im Nachteil, sie befinden sich ja auch in einer abhängigen Position.

Viele „Ereignisse“ bewegen sich zudem eher im Bereich von Grenzverletzungen oder fachlichem Fehlverhalten. Dazu gehört die Frage, wie wir uns angemessen gegenüber Patient:innen verhalten: Klopfen wir an, bevor wir ein Zimmer betreten? Respektieren wir die Intimsphäre? Reflektieren wir, ob das Mehr-Augen-Prinzip angewendet werden kann? Auch die Art, wie wir über Patient:innen und Angehörige sprechen, gehört dazu. Hier schon sensibel zu sein und zu reagieren, wenn unangemessene Handlungen auftreten, halte ich für sehr wichtig und das hat aus meiner Sicht mit der fachlichen Haltung zu tun.

Bei sexuellen Grenzverletzungen ist außerdem spezifisch Aufmerksamkeit geboten, weil diese manchmal eben nicht unbeabsichtigt passieren, sondern zur Anbahnung schwererer sexueller Übergriffe verwendet werden – sozusagen, um zu schauen, wie weit man gehen kann und wie das Gegenüber reagiert.

„Machtgefälle gibt es im medizinischen Bereich praktisch überall. Man muss sich dessen als Personal bewusst sein und sensibel damit umgehen.“

Welche Bedeutung hat dieses Machtgefälle für die Prävention?

Machtgefälle gibt es im medizinischen Bereich praktisch überall. Man muss sich dessen als Personal bewusst sein und sensibel damit umgehen. Ich habe das selbst einmal erlebt. Bei einer Untersuchung in einer Klinik kam die Ärztin zackig herein, stellte sich nicht vor und begann die Untersuchung, ohne etwas zu erklären. Gleichzeitig beschwerte sie sich darüber, dass ich überhaupt zur Untersuchung in die Klinik überwiesen worden war und warum das nicht ambulant durchgeführt werden konnte. Ich habe höflich-angepasst geschwiegen, weil ich ja auch wollte, dass die Untersuchung fachlich korrekt durchgeführt wird. Dabei hätte ich durchaus sagen können: Stellen Sie sich bitte vor und erklären Sie mir, was Sie machen. Ich hatte ja medizinische Vorkenntnisse. Aber ich hätte genauso jemand sein können, der überhaupt nicht weiß, was passiert, und keinerlei Erklärung bekommt. Das zeigt ein großes Hindernis, Fehlverhalten im Krankenhaus anzusprechen: Man hat Angst, dass die Behandlung anschließend nicht mehr gut gemacht wird. Dass man selbst oder Angehörige dann nicht mehr gut behandelt oder gepflegt werden könnten.

Narkose und Sedierung sind besondere Risikosituationen – ebenso Untersuchungen in Eins-zu-eins-Situationen. In diesen sensiblen Bereichen sind klare Schutzstrukturen umso wichtiger (Foto pexels.com)

Ein Machtgefälle existiert natürlich auch innerhalb von Teams.

Gerade Krankenhäuser haben vielfältige Hierarchieverhältnisse. Gewalt unter Fachkräften, insbesondere entlang hierarchischer Strukturen, ist ebenfalls ein Thema. Wenn unter den Mitarbeitenden kein angemessener Umgang herrscht, stellt sich für mich die Frage, wie dann ethisch und menschlich korrekt mit Patient:innen umgegangen werden soll. Wenn beispielsweise ein Chefarzt eine Assistenzärztin fertig macht oder sich ihr gegenüber sexuell übergriffig verhält, wie kann dann der Umgang mit Patient:innen menschlich und emotional gut funktionieren? Für mich hat das einen starken Zusammenhang. Deshalb muss ein Schutzkonzept aus meiner Sicht Machtmissbrauch insgesamt in den Blick nehmen: nicht nur Gewalt gegen Patient:innen, sondern auch die Zusammenarbeit der Mitarbeitenden und die Strukturen innerhalb der Institution.

Welche strukturellen Ursachen begünstigen Gewalt?

Hierarchien in Krankenhäusern haben zunächst einen Zweck. Wenn es einen Notfall gibt, muss klar sein, wer eine Anweisung gibt und dass diese umgesetzt wird. Dinge müssen in bestimmten Situationen auf eine bestimmte Art und Weise ablaufen können.Ohne Hierarchien geht es also nicht.Insofern geht also nicht um die Macht an sich, sondern um den Umgang damit.

Ein strukturelles Hindernis sehe ich zum Beispiel darin, nach welchen Kriterien Führungspositionen besetzt werden. Chefärzt:innen werden nicht unbedingt deshalb Chefärzt:innen, weil sie besonders gut Menschen führen können. Entscheidend sind fachliche Leistungen, beispielsweise bestimmte Operationen oder Untersuchungen durchführen zu können, Forschungsprojekte einzuwerben oder wissenschaftlich zu publizieren. Führungskompetenz gegenüber den Mitarbeitenden spielt dabei nicht unbedingt dieselbe zentrale Rolle.Ich glaube, dass beides zusammengehört. Wer Chefärzt:in wird, braucht möglicherweise auch Unterstützung dabei, eine gute Führungskraft zu sein, aber auch eine Bereitschaft, sich hier weiterzuentwickeln.

Hinzu kommen gewachsene, auch patriarchale Strukturen, die nicht ohne Weiteres veränderungsbereit sind. Ich glaube aber, dass die jüngere Generation von Ärzt:innen Dinge, die vor 20 oder 30 Jahren vielleicht noch hingenommen wurden, heute nicht mehr selbstverständlich akzeptiert. Mittlerweile gibt es ein anderes Bewusstsein. Ob daraus in den Kliniken tatsächlich Veränderungen entstehen, muss sich zeigen. Denn Kliniken verlieren womöglich auch Personen in Leitungsverantwortung, in deren Entwicklung sie investiert haben, wenn sie sagen: Solche Verhaltensweisen von Leitungen tragen wir nicht (mehr) mit. Auch ein Schutzkonzept lässt sich nicht gegen den Widerstand der Leitung implementieren.

Der französische Chirurg Joël Le Scouarnec wurde im Mai 2025 vom Strafgericht in Vannes zu 20 Jahren Haft verurteilt, weil er über Jahrzehnte hinweg 299 Patient:innen während der Narkose im Krankenhaus missbraucht und vergewaltigt hatte. Im August 2026 leitete die Staatsanwaltschaft in Lorient zudem neue Ermittlungsverfahren wegen weiterer mutmaßlicher Vergewaltigungen und Übergriffe an fast 50 zusätzlichen Personen ein. Warum können Fälle von Gewalt oder Missbrauch über Jahre unentdeckt bleiben?

Es zeigt sich immer wieder, häufig im Nachgang bei der Aufarbeitung entsprechender Fälle bzw. in der Rückschau, dass dabei weggeschaut wurde. Häufig gibt es bereits Frühwarnzeichen oder Menschen, die sagen: Da stimmt etwas nicht. Ein weiteres Beispiel: Der Fall des Pflegers Niels Högel. In seinem Team war aufgefallen, dass ungewöhnlich häufig Reanimationen stattfanden, wenn er im Dienst war. Es war also durchaus erkennbar, dass etwas nicht stimmte. Trotzdem dauerte es sehr lange, bis etwas geschah. Die Frage ist deshalb grundsätzlich: Wie kann man erreichen, dass sogenannte Bystander, also hier hauptsächlich die Kolleg:innen, aktiv werden und melden? Wir kennen den typischen Bystander-Effekt: Jede Person denkt, dass schon jemand anderes etwas sagen oder helfen wird. Es gibt aber Bedingungen, die Meldungen unterstützen können. Dazu gehört ein klares Meldesystem. Ebenso wichtig ist eine deutlich auch nach außen erkennbare Haltung der Leitung: Wenn etwas nicht in Ordnung ist, soll es gemeldet und angesprochen werden. Dazu gehört auch die Sicherheit, dass mir selbst nichts passiert, wenn ich etwas melde. Ich darf nicht befürchten müssen, am Ende als Buhmann im Team dazustehen oder die Institution verlassen zu müssen. Es braucht also neben den Strukturen auch eine entsprechende Fehlerkultur. Ohne Vertrauen wird es keine Meldung geben.

Wir wissen aus Fallbeschreibungen einiges über Risikofaktoren und Risikosituationen.

In letzter Zeit wurden beispielsweise Fälle auch in Deutschland bekannt, in denen Patient:innen während einer Narkose oder Sedierung von sexualisierten Übergriffen betroffen waren. Auch Eins-zu-eins-Situationen oder Untersuchungen im Intimbereich können Risikosituationen sein. Deshalb ist es zentral, diese Situationen bewusst zu machen und sich anzuschauen: Wie ist das bei uns strukturell geregelt? Wie sind die Abläufe? Und wenn etwas auffällt, wenn sich eine Fachkraft seltsam verhält, muss das angesprochen werden. Wichtig ist, dass man in einer Klinik nicht sagen kann, wir machen eine Risikoanalyse für die Gesamtklinik, sondern jede Abteilung muss das für sich machen. Die Risikosituationen sind ja in der Notaufnahme andere als im Aufwachraum, in der Geburtshilfe oder in der Kinder- und Jugendpsychiatrie. Eine Risikoanalyse muss immer der erste Schritt von Schutzkonzeptentwicklung sein. So legt es auch die QM-Richtlinie fest.

Gibt es Patient:innengruppen, die besonders gefährdet sind?

Für den medizinischen und psychotherapeutischen Bereich ist mir ein Punkt besonders wichtig: Alle Patient:innen sind allein aufgrund des Machtungleichgewichts und des Wissensgefälles vulnerabel. Natürlich gibt es bei bestimmten Gruppen eine erhöhte Vulnerabilität, beispielsweise Menschen, die bereits Gewalterfahrungen oder Traumatisierungen erlebt haben, diese haben ein erhöhtes Risiko für eine erneute Viktimisierung. Häufig wird auf ihre spezifischen Bedarfe nur wenig eingegangen, auch sind Fachkräfte dazu in der Regel nicht geschult. Auch psychisch kranke Menschen oder Menschen mit Behinderung haben ein erhöhtes Gewaltrisiko. Aber eben auch ein junger Mann, der wegen einer Blinddarmentzündung operiert wird, ist in Narkose vollkommen wehrlos. Er kann genauso einen sexuellen Übergriff erleben.  Es gibt also bestimmte Gruppen mit höherer Vulnerabilität, das Risiko hängt aber sehr stark von den jeweiligen Situationen ab. Menschen in Narkose oder während einer Untersuchung können unabhängig von Alter, Geschlecht oder Status betroffen sein. Das muss man sich bewusst machen.

„Alle Patient:innen, egal welches Alter, Geschlecht, welcher Status, sind im Medizinwesen vulnerabel. Doch vorbelastete oder traumatisierte Personen sowie andere vulnerable oder marginalisierte Gruppen haben ein besonders hohes Gewaltrisiko.“

Machtgefälle gehören zum medizinischen Alltag. Sie können dazu führen, dass Fehlverhalten aus Angst vor schlechterer Behandlung nicht angesprochen wird (Foto: magnific.com)

Welche Rolle spielt eine vorherige Traumatisierung für die Versorgung?

Wer im klinischen Bereich arbeitet, kommt mit einer sehr hohen Wahrscheinlichkeit mit Patient:innen in Kontakt, die ein oder mehrere traumatische Erfahrungen gemacht haben. Deshalb ist ein traumasensibles Gesundheitswesen notwendig. Es gibt Hinweise darauf, dass Menschen nach bestimmten Traumaerfahrungen, zum Beispiel nach sexualisierter Gewalt, Gesundheitsleistungen meiden, aber fatalerweise zugleich ein höheres Risiko für bestimmte Erkrankungen haben. Das Gesundheitssystem muss deshalb proaktiv deutlich machen: Wir arbeiten traumasensibel, wir haben dieses Thema im Blick und möchten sie dabei unterstützen, dass zum Beispiel eine Untersuchung für sie aushaltbar ist. Hier haben wir eine große Versorgungslücke im deutschsprachigen Raum. Für die Implementierung traumasensibler Ansätze ist eine Bereitschaft notwendig, vielleicht kann man auch sagen eine Haltung, aber eben auch Ressourcen, zum Beispiel für gezielte Weiterbildung, für die Veränderung von Abläufen. Und die Ressourcenfrage ist eben eine große Hürde bei der Umsetzung im Gesundheitswesen, wo aktuell vor allem Kosten eingespart werden sollen.

Was können Therapeut:innen tun, wenn ihnen Patient:innen von Gewalterlebnissen im Medizinwesen berichten oder sie selbst beobachten, dass Patient:innen Gewalt erleben?

Zunächst geht es darum, einen Vorfall zu melden. Zentral ist deshalb, dass es Meldesysteme gibt – sowohl für Gewalt gegen Patient:innen als auch für Fachkräfte, die selbst von sexualisierter Belästigung oder anderen Formen von Gewalt betroffen sind. Als Fachkraft muss ich wissen, an wen ich mich wenden kann. Wenn es kein Meldesystem gibt, ist das schwierig. In einem Schutzkonzept ist auch immer ein Interventionsplan notwendig, der klar festlegt: Wenn etwas passiert, geht es so und so weiter, das sind die nächsten Schritte. Wer wird informiert? Welche Leitungsperson? Welche weiteren Personen werden eingebunden? Ein solcher Interventionsplan muss unterschiedliche Konstellationen berücksichtigen. Ein Übergriff einer Fachkraft gegen eine Patient:in kann andere Verfahrensabläufe erfordern als Gewalt unter Fachkräften. Man könnte einen Interventionsplan deshalb anhand verschiedener Fallkonstellationen entwickeln und für diese jeweils festlegen, was zu tun ist. Eine weitere Herausforderung liegt im ambulanten Gesundheitsbereich. In Arztpraxen gibt es andere strukturelle Voraussetzungen und weniger Ressourcen für Schutzkonzeptentwicklung als in Kliniken. Hier fehlt es auch mehr noch an Best-Practice-Beispielen.

Was können Therapeut:innen tun, wenn Patient:innen bereits Gewalt im Gesundheitssystem erlebt und das Vertrauen in medizinische Einrichtungen verloren haben?

Manchmal müssen Menschen medizinische Leistungen in Anspruch nehmen, weil sie dringend notwendig sind und es keine andere Option gibt. Therapeut:innen können helfen, entsprechende individuelle Schutzstrategien für Zahnarzt- oder Arztbesuche mit ihren Patient:innen zu erarbeiten, wie z. B. die Suche einer möglichst traumainformierten und -sensiblen Praxis; Briefings für Fachkräfte mit Traumawissen sowie den Bedürfnissen, Grenzen und No-Gos von Betroffenen; eine schützende Begleitperson sowie Psychoedukation über das Patientenrecht, denn Wissen stärkt. Ein guter Ansatz wäre, wenn Arztpraxen und Kliniken auf ihren Webseiten deutlich machen: „Wir kennen uns mit dem Thema Trauma aus oder haben uns mit (sexualisierter) Gewalt auseinandergesetzt. Wenn Sie aufgrund solcher Erfahrungen Probleme mit dem Gesundheitssystem, bestimmten Untersuchungen oder Interventionen haben, sprechen Sie uns an. Dann kann gemeinsam besprochen werden, welche Lösungsmöglichkeiten oder Alternativen es gibt.“ Ein solches Signal nach außen kann Vertrauen schaffen. Gleichzeitig bedeutet es, dass die Mitarbeitenden entsprechend qualifiziert sein müssen und sich mit dem Thema auskennen. Und es ist wichtig, die Selbstwirksamkeit der Patient:innen zu stärken. Sie müssen wissen, welche Konsequenzen eine Entscheidung haben kann, aber zugleich ihre Autonomie und Entscheidungshoheit behalten.

Was macht Ihnen trotz der noch vielen Herausforderungen Hoffnung?

Mit der Regelung in der QM-Richtlinie besteht jetzt eine Verpflichtung, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen. Das ist gut und ich merke an Anfragen nach fachlicher Begleitung oder Bitte um Empfehlungen „Wie kann ich dies oder jenes umsetzen?“ auch, dass viele Kliniken und Praxen sich auf den Weg machen. Auch das Outen über sexualisierte Belästigung durch Kollegen beim diesjährigen Ärztetag stimmte mich positiv: Vor zehn oder 20 Jahren wären junge Frauen möglicherweise nicht aufgestanden und hätten öffentlich gesagt, was ihnen alleine nur auf diesem Kongress passiert ist. Heute gibt es ein anderes Bewusstsein, dass solche Handlungen nicht in Ordnung sind und nicht mehr hingenommen werden. Es sind viele kleine Schritte. Trotzdem ist es ein sehr langsamer Prozess, Veränderungen tatsächlich umzusetzen.

Vielen Dank für das Gespräch und insbesondere Ihr Engagement für dieses wichtige Thema!

((zur Person))

Dr. Ulrike Hoffmann

Dr. Ulrike Hoffmann leitet neben ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit als Mitglied der Aufarbeitungskommission des Bundes die Arbeitsgruppe „Wissenstransfer, Dissemination, E-Learning“ an der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie der Universitätsklinik Ulm. Gemeinsam mit Kolleg:innen hat sie Hinweise zur Umsetzung von Schutzkonzepten in der Praxis erstellt. Außerdem hat sie mit ihrer Arbeitsgruppe am Universitätsklinikum Ulm Online-Kurse zu verschiedenen Themen des Kinderschutzes entwickelt, um Fachkräfte im medizinischen Bereich für sexualisierte Gewalt zu sensibilisieren. Die Etablierung von flächendeckenden, verpflichtenden Schutz- und Managementstrategien in der Kinder- und Erwachsenenmedizin stellt dabei das langfristige Ziel ihrer Arbeit dar.

Zur systematischen Übersichtsarbeit der Uniklinik Ulm:

Eberhardt, A., Simons, S., Fegert, J. M., & Hoffmann, U. (2026). Patient-related violence in Europe: A systematic literature review on prevention and management in the health system. Discover Health Systems, 5, 19. https://doi.org/10.1007/s44250-026-00348-5

Zum Weiterlesen:

Bühring, P. (2019). Sexueller Missbrauch in Krankenhäusern: Gefahrensituationen erkennen. Deutsches Ärzteblatt, 116(25), A-1212–A-1214. s302.pdf

Clemens, V., Brähler, E., & Fegert, J. M. (2021). #patientstoo – Professional sexual misconduct by healthcare professionals towards patients: A representative study. Epidemiology and Psychiatric Sciences, 30, e50. https://doi.org/10.1017/S2045796021000378.

Dhillon, J. K. (2025). Psychological effect of medical gaslighting on female patients: A systematic review. International Journal of Innovative Science and Research Technology.

Greer, J. A. (2023). Introducing trauma-informed care principles in the workplace. Discover Psychology, 3, 31. https://doi.org/10.1007/s44202-023-00094-2.

Grossman, S.; Cooper, Z.; Buxton, H.; Hendrickson, S.; Lewis-O’Connor, A.; Stevens, J.; Wong, L.Y.; Bonne, S. (2021). Trauma-informed care: recognizing and resisting re-traumatization in health care: Trauma Surgery & Acute Care Open 2021; 6:e000815.

Nguyen-Feng, V. N., Ramirez, M., Behrens, K. L., Usset, T., Claussen, A. M., Parikh, R. R., Lee, E. K., Mendenhall, T., Wilt, T. J., & Butler, M. (2025). Trauma-informed care: A systematic review. Agency for Healthcare Research and Quality.https://doi.org/10.23970/AHRQEPCSRTRAUMA

PB. (2019, 11. Juni). Mehr Krankenhäuser brauchen Schutzkonzepte zur Prävention von sexueller Gewalt. Deutsches Ärzteblatt. https://www.aerzteblatt.de/news/mehr-krankenhaeuser-brauchen-schutzkonzepte-zur-praevention-von-sexueller-gewalt-93583560-b4aa-4446-8636-11b06223b02d

Witt, A., Glaesmer, H., Jud, A., Plener, P. L., Brähler, E., Brown, R. C., & Fegert, J. M. (2018). Trends in child maltreatment in Germany: Comparison of two representative population-based studies. Child and Adolescent Psychiatry and Mental Health, 12, Artikel 24. doi.org

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