Was ist Telematik?

Ist Telematik für dich ein Fremdwort? (Foto: pexels.com)

Psychotherapeutische Praxen müssen bis Ende des Jahres an die Telematik-Infrastruktur angeschlossen werden. Aber was ist Telematik überhaupt? Von „eHealth-Karte“ bis „Versichertenstammdatenmanagement“ - eine Einführung in ein komplexes Thema.

Die Möglichkeiten der Digitalisierung nutzt du wahrscheinlich schon selbstverständlich. Vielleicht kommunizierst du per Email mit deinen Patienten; hast eine Homepage, auf der du Informationen bereitstellst oder nutzt Social Media. Aber hast du auch schon mal was von Telematik gehört?

Wenn Telematik für dich ein Fremdwort ist, kommt dieser Artikel gerade richtig für dich, denn ab Anfang 2019 müsste deine Praxis - vorausgesetzt es ist eine Vertragspraxis - an die Telematik-Infrastruktur angeschlossen werden.

Wofür ist Telematik nützlich?

Das Wort Telematik ist aus Telekommunikation und Informatik zusammengesetzt und umfasst erst mal alle Bereiche, die mit Informationsaustausch und Datenverarbeitung zu tun haben, also z.B. das Internet und das Telefonnetz.

Als Psychotherapeut wird für dich zukünftig vor allem ein Bereich der Telematik relevant werden – nämlich die Telemedizin. Die Telemedizin beinhaltet elektronische Mittel wie z.B. die elektronische Gesundheitskarte oder elektronische Akten. Sie soll die Kommunikation zwischen Psychotherapeuten, Fachärzten, Kliniken und Krankenkassen schneller und sicherer machen. So können in der elektronischen Akte der Medikationsplan oder lebenswichtige Informationen über Allergien eines Patienten abgespeichert und so für alle Behandelnden schnell sichtbar sein. Auch der Patient selbst kann auf diese Daten zugreifen und sie gezielt mit seinem behandelnden Arzt teilen. Zukünftig sollen zum Beispiel auch Arztberichte und Konsile elektronisch an Mitbehandelnde geschickt werden.

Was bedeutet VSDM?

Wenn du dich damit beschäftigst, welche Neuerungen auf deine Praxis zukommen, wirst du immer wieder über eine Abkürzung stolpern: VSDM.

VSDM steht für Versichertenstammdatenmanagement. Das heißt, dass die Daten auf der elektronischen Gesundheitskarte überprüft und bei Bedarf aktualisiert werden, sobald du diese in deiner Praxis über das eHealth-Kartenterminal einliest. Es wird also mit der Krankenkasse abgeglichen, ob z.B. die Adresse oder der Versichertenstatus des Patienten noch stimmen. Du brauchst in deiner Praxis selbst keine Daten mehr zu ändern.

Das VSDM ist eigentlich erst mal die erste und einzige konkrete Anwendung, die dir durch die neue Infrastruktur zur Verfügung stehen wird – alle anderen Anwendungen sind zurzeit nämlich technisch noch gar nicht möglich.

Welche Fristen müssen beachtet werden?

Der konkrete Fahrplan für die Einführung der Telematischen Infrastruktur ist durch das E-Health-Gesetz beschlossen worden. Praxen sollen demnach bis zum 31. Dezember 2018 an diese Infrastruktur angeschlossen sein. Konkret heißt das: wenn du erstmals online einen Stammdatenabgleich (siehe VSDM) durchgeführt hast, gilt deine Praxis als „angeschlossen“.

Wer ab dem 1. Januar 2019 (noch) nicht ans System angeschlossen ist (also noch keinen Online-Stammdatenabgleich gemacht hat), muss laut Gesetzesgrundlage Honorarkürzungen um 1% erwarten. Von verschiedenen Seiten wird aber bereits gefordert, diese Fristen weiter nach hinten zu verschieben, damit sowohl Praxen als auch Anbieter mehr Zeit haben, sich einzustellen und auszustatten.

Was brauchst du für deine Praxis?

Um an die Infrastruktur angeschlossen zu werden, brauchst du einen Internetzugang, aber auch einige weitere Anschaffungen. Zu den wichtigsten gehören das eHealth-Kartenlesegerät sowie der I-Konnektor, der das Kartenterminal mit der Praxis-EDV und der Telematischen Infrastruktur verbindet. Die Geräte müssen explizit von der gematik (Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte) zugelassen sein, um die notwendige Datensicherheit zu gewährleisten. Bislang gibt es für diese Geräte erst einen einzigen Anbieter. Zukünftig sollen aber mehr Anbieter auf dem Markt kommen.

Da das ganze recht komplex ist, lohnt es sich, die Installation durch ein externes Dienstleistungsunternehmen vornehmen zu lassen.

Auf den Kosten soll keine Praxis sitzenbleiben – das ist im E-Health-Gesetz ebenso festgelegt. Auch die Wartung und Updates sollen im Weiteren von den Kassenärztlichen Vereinigungen erstattet werden.

Wo findest du weitere Informationen?

Das Thema ist recht komplex,  möglicherweise raucht dir der Kopf vor technischen Details oder du fühlst du dich durch die Fristen unter Druck gesetzt – so geht es vielen! Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat auf ihrer Homepage einige schriftliche Informationen sowie Videos bereitgestellt.

Auch auf der Homepage der gematik findest du Informationen, u.a. speziell für Psychotherapeuten.